Das Subsidiaritätsprinzip ist ein grundlegender Pfeiler der föderalen Ordnung in Deutschland. Es besagt, dass gesellschaftliche und politische Aufgaben stets von der kleinstmöglichen Ebene – etwa den Kommunen – eigenverantwortlich gelöst werden sollten. Erst wenn eine übergeordnete Instanz wie das Bundesland oder der Bund wirksamer handeln kann, greift diese ein. Dieses Prinzip sichert bürgernahe Entscheidungen und fördert die lokale Selbstverwaltung.